Beispiele für Leistungskürzungen und –streichungen der GKV in den letzten Jahren
Zuzahlungen der Versicherten:
- Zuzahlung für Arznei- und Verbandmittel: Grundsätzlich müssen dafür 10%, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro, zugezahlt werden.
- Krankenhaus: Die Selbstbeteiligung im Krankenhaus beträgt 10 Euro pro Tag. Längstens jedoch für 28 Tage pro Jahr.
- Häusliche Krankenpflege und Heilmittel: Es werden 10 Euro je Verordnung zzgl. 10% der Kosten fällig. Bei häuslicher Krankenpflege für maximal 28 Tage pro Jahr. Für die oben genannten Zuzahlungen gilt eine Höchststumme von 2% des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken von 1%.
Weitere Kürzungen:
- Zahnersatz: Seit 2005 werden nur noch befundorientierte Festzuschüsse geleistet Dies entspricht ca. 50% der Regelversorgung (z.B. einer herausnehmbaren Metallprothese)
Zusatzbeiträge:
- Arbeitnehmer müssen je nach Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag ihres Einkommens ohne Arbeitgeberzuschuss zahlen.
- Kinderlose ab dem 25. Lebensjahr, müssen zur Pflegeversicherung einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,25 % leisten
Gestrichene Leistungen:
- Sterbegeld und Entbindungsgeld ersatzlos gestrichen
Sehhilfen:
- Eine Erstattung erfolgt nur noch für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwerst sehbeeinträchtigte Menschen.
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente:
- es erfolgt keine Erstattung mehr.